Wichtige Informationen für Grenzgänger
Personen, die ihr Leben als sogenannte Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz bestreiten, sollten verschiedene Punkte bedenken. Behördliche Vorgaben, die auf der einen Seite der Grenze Gültigkeit haben, könnten in einem anderen Staat wesentliche Unterschiede aufweisen. Damit keine Zusatzkosten anfallen, sollte man aufmerksam vergleichen.
Das trifft zum Beispiel auch bei der Entscheidung für eine Krankenversicherung zu. Die Gesetzeslage der Schweiz sieht bei Grenzgängern eine Krankenversicherungspflicht vor. Dies besagt das Krankenversicherungsgesetz (KVG) der Schweiz. Weiterhin ist entscheidend, dass Schweizer ihre Krankenversicherung selber abwickeln müssen. Im Unterschied zu unseren Vorgaben, ist die dortige Versicherungsabwicklung unabhängig vom Arbeitgeber. In der Schweiz ist der Arbeitgeber von jeglichen Zuschusspflichten befreit.
Wer aber in Deutschland wohnt, kann sich innerhalb einer Frist von drei Monaten befreien lassen. Bestimmte Vorgaben werden dafür vorausgesetzt.
Die Freistellungsfrist läuft an, sobald die Beschäftigung angetreten wird. Jeder in Deutschland lebende Arbeitnehmer hat dann drei Monate lang Zeit, eine Befreiung zu beantragen. Um diese Möglichkeit nutzen zu können, ist der Nachweis eines gleichwertigen Versicherungsschutzes obligatorisch. Wobei grundlegende Leistungen durch die gewählte Versicherung gedeckt sein müssen. Ebenfalls entscheidend ist, dass der Versicherungsschutz auf beide Länder anwendbar ist.
Als Grenzgänger hat man verschiedene Möglichkeiten, wenn es um einen geeigneten Versicherungsabschluss geht. Zum einen kann er sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse absichern, oder eine Privatversicherung wählen. Einer schweizer Krankenversicherung beizutreten ist natürlich ebenso möglich. Und schließlich gibt es noch eine spezielle Alternative: Diese lautet Modell Mondial. Eine Möglichkeit für einen Versicherungsschutz, der speziell auf die Grenzgänger abgestimmt ist.
Besonders ratsam ist es sicher, sich persönlich beraten zu lassen. Insgesamt gilt für alle formellen Erledigungen, dass man sie besser früher als später erledigt. Unter dieser Voraussetzung vermeidet man auch jedes Fristversäumnis. Sobald dem Grenzgänger ein guter und anerkannter Versicherungsschutz zur Verfügung steht, muss noch ein Befreiungsantrag verfasst werden. Dieses Schriftstück muss dann noch an den jeweils verantwortlichen Kanton verschickt werden.
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