Was ist beim Erwerb eines Baugrundstücks zu beachten?
Sobald ein Baugrundstück gefunden worden ist, dass bezüglich der Lage und des Preises passend ist, sollten vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages einige Punkte berücksichtigt werden.
Die Hauptpunkte sind dabei die Bebaubarkeit des Grundstücks und die Bodenbeschaffenheit. Nicht jedes Grundstück, dass man erwirbt, ist ein Baugrundstück, und auch das sogenannte Bauerwartungsland wird nicht unbedingt in einem überschaubaren Zeitraum zum Bauland. Bis aus Bauerwartungsland wirklich Bauland wird, kann noch erhebliche Zeit vergehen.
Die mögliche Bebaubarkeit des Grundstücks ist im Bebauungsplan oder im Flächennutzungsplan der jeweiligen Gemeinde niedergelegt. Beide Pläne sind öffentlich und können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Zeichen und Abkürzungen in diesen Plänen sind in der Planzeichenverordnung festgelegt; die wichtigsten Zeichen werden auch auf dem jeweiligen Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan erläutert.
Aus diesen Plänen kann man erkennen, wie groß das Haus sein darf, dies drückt sich in der vorgegebenen Geschossanzahl, der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl (GFZ) aus. Ferner ist festgelegt, ob man ein Doppelhaus oder ein Einzelhaus bauen kann. Es gibt dann noch weitere Vorschriften über die Dachneigung, die Farbe von Hauswänden und Dächern bis hin zur Vorschrift über die Anpflanzung bestimmter Bäume und Sträucher.
Allein aufgrund dieser Vorschriften ist schon so mancher Traum vom Traumhaus geplatzt.
Sollten die Vorstellungen vom Eigenheim mit dem Bebauungsplan übereinstimmen, wendet man sich zweckmäßigerweise dem Baugrund selbst zu. Die Bodenbeschaffenheit kann die Kosten für den Hausbau erheblich beeinflussen.
Mögliche Gefahrenquellen sind dabei Grundstücke, die z..B. durch ehemalige Gewerbebetriebe belastet sind und vor Baubeginn saniert werden müssen.
Baugrundstücke in Urstromtälern von Flüssen oder Moor- und Marschgegenden müssen unter Umständen mit Pfahlgründungen oder Wannen bebaubar gemacht werden. Dies kann zu erheblichen Kostensteigerungen führen. Auch ein felsiger Untergrund, der nur durch Sprengungen bebaubar gemacht werden kann, lässt ein eigentlich günstiges Baugrundstück kostenmäßig in einem ganz anderen Licht erscheinen.
Grundsätzlich gilt auch, dass beim Grundstückskauf jedes Risiko vermieden werden sollte, denn beim Grundstückskauf geht es um erhebliche Summen.
Man sollte sich nie zu einem schnellen Grundstückskauf überreden lassen, denn wenn der Verkäufer des Baugrundstücks auf einen Kaufvertragsabschluss drängt, indem er vorgibt, es gäbe andere Interessenten, denen man zuvorkommen muss, dann sollten das Baugrundstück besonders genau überprüft werden. Im ungünstigsten Fall wird das Grundstück dann eben von einem anderen Käufer erworben.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Notar. Hier gilt die Devise: Bestimmen Sie selbst den Notar für den Grundstückskaufvertrag!
Im Normalfall muss der Käufer die Kosten für den Grundstückskauf beim Notar bezahlen. Es sollte daher auch nur recht und billig sein, dass der Käufer auch den Notar seines Vertrauens selbst bestimmt. Meist ist es leider so, dass der Verkäufer den Notar bestimmen will und dieser den Grundstückskaufvertrag im Zweifel immer nach den Vorstellungen seines Auftraggebers, des Grundstücksverkäufers, auslegt. Hierfür werden häufig bereits vorgefertigte Kaufverträge benutzt.
Die Zahlung des Grundstückskaufpreises sollte frühestens nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch fällig werden. Der Zeitpunkt der Kaufpreiszahlungen muss außerdem vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages mit der Hausbank abgestimmt werden, damit die zugesagten Finanzierungsmittel rechtzeitig ausgezahlt werden können.
Baugrundstück und Grundstückskauf
|
Artikel empfehlen Artikel drucken kommentieren |

