Partnerseiten: Hotel Tipps | Slogr | Sloadr | Switzr

Vorteile einer Auslandsreisekrankenversicherung

Wer als Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in Deutschland erkrankt, kann sich sicher sein, dass seine Erkrankung nach allen Regeln der Medizin behandelt wird und er – abgesehen von festgelegten Zuzahlungen für bestimmte Behandlungsmethoden oder Therapien – keine Eigenleistungen finanzieller Art erbringen muss. Ganz anders hingegen sieht die Situation im Urlaub oder auf Reisen aus. Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung empfiehlt ihren Mitgliedern daher den Abschluss einer separaten Auslandsreise-Krankenversicherung. Für die Kassen hat eine solche Versicherung den Vorteil einer direkten Kostenersparnis aber auch die Versicherten können in ganz erheblichem Umfang profitieren. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung bekommen Beitragsrückerstattungen, wenn sie im vergangenen Jahr keine Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch genommen haben. Private Krankenversicherungen übernehmen dabei zwar auch Arzt- und Zahnarztkosten im Ausland, jedoch ist dann die Beitragsrückerstattung in Gefahr, wenn die Kosten der Behandlung oberhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung liegen. Übernimmt hingegen eine Auslandsreisekrankenversicherung die Behandlungskosten, kann der Versicherte trotz Behandlung die Beitragsrückerstattung seiner Kasse in Anspruch nehmen. Galt dies bislang nur für Mitglieder privater Krankenversicherungen, so können seit April auch die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern Beitragsrückerstattungen anbieten, die ebenfalls an diese Bedingungen geknüpft sind. Da der Zusatzschutz durch eine Auslandsreisekrankenversicherung nur wenige Euro im Jahr kostet, ist es eine leichte Übung, auszurechnen, was man damit sparen kann, wenn man durch eine solche Zusatzversicherung seine Beitragsrückerstattung rechnet. Darüber hinaus spielen aber auch zusätzliche Leistungen wie Rücktransport ins Heimatland etc. eine Rolle, die nicht immer von der Krankenversicherung, wohl aber von einer Auslandsreisekrankenversicherung, abgedeckt werden. Jeder, der Urlaub im Ausland macht, oder beruflich Zeit in anderen Ländern verbringt, sollte daher über den Nutzen eines solchen Vertrages nachdenken.


Autor   Daniel Franke
Aufrufe  786
Stimmen  keine
durchn. Bewertung  0 / 10 Punkte
Kommentare  keine
Artikel empfehlen  Artikel empfehlen
Artikel drucken  Artikel drucken
kommentieren  kommentieren



Artikel bewerten

Bitte bewerten Sie diesen Artikel auf einer Scala von 1 bis 10 (10=sehr gut)

12 34 56 78 910