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Unerlässlich oder unromantisch? Der Ehevertrag

Das Aufsetzen eines Ehevertrags vor einer Heirat klingt erst einmal alles andere als romantisch. Doch bei einem näheren Betrachten der Statistik scheint es heutzutage wichtig zu sein an diese Formalitäten zu denken. Jede dritte Ehe wird in diesen Tagen in Deutschland wieder geschieden. Und das kann ohne Vertrag teuer werden, angesichts der Probleme wie Güterstand und Versorgungsansprüche, die es im Falle einer Scheidung zu erörtern gibt. Am Tag der Eheschließung stehen zwar andere Dinge im Vordergrund, dennoch sollte man sich die Zeit nehmen, wichtige Entscheidungen für die gemeinsame Zukunft zu treffen. Denn für viele Paare bleibt die Heirat angesichts der Statistik nämlich wirklich nur eine flüchtige Episode und eben kein „Bund fürs Leben“.

Wichtig zu wissen ist, dass man einen Ehevertrag auch noch getrost nach der Heirat abschließen kann. Wenn man sich wirklich zum Abschluss eines solchen Vertrages entschließt, sollte man unbedingt eine Gütertrennung oder die sogenannte „Zugewinngemeinschaft“ in den Vertrag einbinden. Bei der Gütertrennung werden die Einkommen sowie Vermögenswerte, die die Partner in die Ehe mitbringen, getrennt betrachtet. Im Falle der Scheidung bekommt jeder dann nur, was er selbst vor und während der Zeit der Ehe erwirtschaftet hat. Bei einer Zugewinngemeinschaft können dagegen relativ freie Vereinbarungen getroffen werden. Viele Zusatzvereinbarungen sind hier möglich, denn generell gilt: Es herrscht Vertragsfreiheit bei einem Ehevertrag. Im Prinzip kann alles vereinbart werden, was nicht gegen die guten Sitten verstößt.
Wichtig sind auch Regelungen, die den Ehegattenunterhalt festlegen. Grundsätzlich existiert dieser Anspruch, sobald ein Ehegatte aufgrund der Betreuung eines Kindes seine Arbeit einstellt. Bei einem längeren Berufsausstieg muss außerdem geregelt werden, dass Unterhaltsansprüche nicht ab einer gewissen Zeit entfallen können.

Schenkungen und Erbschaften sollten auch unbedingt von einem Ehevertrag abgedeckt werden. Oft ist es auch die Bedingung der schenkenden Eltern an ihr Kind, das Vermögen der Familie vor einer Scheidung durch einen Ehevertrag zu schützen. Es sprechen also sehr viele Gründe für einen solchen Vertrag. Aufgrund der Komplexität der rechtlichen Materie sollte man unbedingt einen Rechtsanwalt beim Aufsetzen des Vertrages zurate ziehen. Ist der Ehevertrag schließlich zur Zufriedenheit aller Parteien ausgearbeitet worden, wird dieser dem Notar übermittelt, der diesen anschließend beurkundet. Ratschläge bezüglich dieses Themas gibt es auch im Internet. Internetforen von Sozialen Netzwerken geben Auskunft über gesammelte Erfahrungen und geben wertvolle Tipps und Tricks. So kann nichts mehr schiefgehen.

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Autor   Helena Schmidt
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