Rürup Rente: Attraktive Steuervorteile für die Altersvorsorge
Wer noch nicht ausreichend finanziell für den eigenen Ruhestand vorgesorgt hat kann mit Hilfe staatlich geförderter Altersvorsorgemodelle die drohende Versorgungslücke im Rentenalter schließen. Denn seit 2002 gibt es die Riester und seit 2005 die Rürup Rente. Bei beiden Modellen beteiligt sich das Finanzamt an der Finanzierung der eigenen Altersvorsorge. Im Fall der Riester Rente in Form von jährlichen Zulagen und bei der Rürup Rente in Form von Steuervorteilen.
Gerade die Rürup Rente ist deshalb für alle gut verdienenden Arbeitnehmer und im Besonderen für alle Selbständigen sehr interessant. Für Selbständige deshalb, weil diese nicht in den Genuss der Riesterförderung kommen und auch die betriebliche Altersvorsorge nicht genutzt werden kann. So bietet die im Jahr 2005 eingeführte Rürup Rente für Selbständige erstmals die Möglichkeit steueroptimiert und mit staatlicher Hilfe finanziell für den eigenen Ruhestand vorzusorgen.
Und in Abhängigkeit des jeweiligen persönlichen Grenzsteuersatzes kann dies sogar sehr attraktiv sein. Denn bis zum Jahr 2025 werden die Beitragszahlungen zur Rürup Rente schrittweise von der Steuer freigestellt. Im Jahr 2009 können immerhin schon 68% des Gesamtbeitrages in der persönlichen Steuererklärung angesetzt werden. Allerdings liegt der jährlich geförderte Maximalbeitrag bei 20.000 Euro. Wer also beispielsweise 10.000 Euro im Jahr 2009 in einen Rürupvertrag investiert, kann sein zu versteuerndes Einkommen um 6.800 Euro reduzieren. Bei einem Steuersatz von 45% würde die Steuerrückerstattung ca. 3.060 Euro betragen. Konkret heißt dies. Man wendet zwar 10.000 Euro auf, durch die Beteiligung des Finanzamtes muss man effektiv jedoch nur ca. 7.000 Euro investieren. So entsteht über die Laufzeit ein enormer Renditevorteil, der mit einer alternativen Anlage erst einmal erreicht werden müsste.
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