Rechtliche Vorschriften geschlossener Fonds
Geschlossene Immobilienfonds sind eine der am häufigsten gewählten Formen geschlossener Fonds. Eine andere Form sind so genannte Schiffsfonds. Bei diesen wird, wie der Name schon sagt, statt in Immobilien in Schiffe, also wenn man so möchte „Mobilien“, investiert.
Bei allen Formen geschlossener Beteiligungen sollte man vorher die rechtlichen Bestimmungen kennen, denn diese sind oft unerwartet schwammig oder offen – was aber auch gerade den Reiz und den Gewinn solcher Investitionen ausmachen kann. Für das Anbieten solcher Fonds an sich bestehen keine staatlichen Kontrollen. De facto kann jeder geschlossene Fonds anbieten. Dabei benötigt man weder eine staatliche Erlaubnis noch einen Nachweis über Zuverlässigkeit oder Befähigung. Dies ist eine relativ offene Tür für Anlagebetrug, dem man aber durch sehr genaues Betrachten der Angebote nicht aufliegen muss. Oftmals sind Banken oder bekannte Aktiengesellschaften die Anbieter solcher Fonds – hier ist das Risiko betrügerischer Absicht natürlich als sehr gering anzusehen.
Ebenso gibt es keine Vorschriften, wie geschlossene Fonds aufgebaut sein müssen. Über das Konzept kann der Anbieter frei entscheiden. Dazu gehört auch die Freiheit der Auswahl, in welche Art von Schiffen investiert werden darf. Auch hierfür gibt es keinerlei staatliche Beschränkungen. Alles wird der Selbstregulierung überlassen wobei der Fondsanbieter natürlich versuchen wird, ein Gewinn versprechendes Angebot zu erstellen, ebenso wie der Anteilskäufer genau prüfen wird, ob das Angebot Gewinn verspricht.
Bei allen geschlossenen Fonds – dies betrifft Schiffsfonds ebenso wie geschlossene Immobilienfonds – sollte man mit dieser Prüfung sehr sorgfältig sein und beim Kauf des Anteils auch absolut sicher. Denn es besteht keine Gewähr, dass man seine Beteiligung vorzeitig verkaufen kann. Die aktuelle Entwicklung sieht aber solche so genannten Zweitmärkte derzeit immer stärker im Kommen, was einen regen Handel mit gebrauchten Beteiligungen zu Folge haben wird.
Die Rechtsform von Schiffs- oder Immobilienfonds ist in der Regel eine GmbH & Co. KG. Das Kommanditkapital wird über die investitionsbereiten Anleger eingewoben. Dabei kann der Anbieter den Fonds über Banken, aber auch über freie Vermittler an potentielle Anteilskäufer heranbringen. Es gibt eine Geschäftsführung, die auch persönlich haftet. Der Anteilskäufer hat auf diese Geschäftsführung keinerlei Einfluss, dafür haftet er auch nur mit seinem eingebrachten Anteil. Seine Rechte sind Kontroll- und Mitwirkungsrechte sowie eine Ergebnisbeteiligung.
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