Nennwert
Der Nennwert ist der auf einer Anleihe oder Aktie aufgedruckte Wert, der die Höhe des Anteils eines Aktionärs am Grundkapital einer Aktiengesellschaft wiederspiegelt. Der Mindestnennwert einer Aktie beträgt gemäß § 8 Abs. 1 AktG 5 Euro. Der Nennwert einer Anleihe gibt den Geldbetrag an, der als Basiswert für die Berechnung der Zinsen und der Höhe der Inhaberforderung gegen den Emittenten im Tilgungszeitpunkt darstellt.
Der Kurswert einer Aktie weicht in der Regel stark vom Nennwert der Aktie ab und gibt den am Markt erzielbaren Geldbetrag an, der sich durch Angebot und Nachfrage ergibt. Welche Differenz sich aus dem Kurs- und Nennwert einer Aktie ergibt ist bei Anleihen von der Differenz des Markt- und Nominalzinses abhängig. Auf den Effektivzinssatz hat der Nennwert eines Wertpapiers keinen Einfluss. Sämtliche Gewinne die im Rahmen der Anlage in Aktien erzielt werden sind in der Buchführung zu berücksichtigen und steuerlich geltend zu machen.
Der Nennwert einer Aktie ergibt sich aus dem Verhältnis von Grundkapital zu Aktienanzahl. Bei einer sogenannten Nullcouponaktie entspricht der Nennwert der Endauszahlung dieser Aktie. Die Bezeichnung Nennwert wird auch bei der Bewertung von Zahlungsmitteln angewendet und durch die herausgebende Institution festgelegt.
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