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Kuriose Vornamen - Fluch oder Segen?

Jimi Blue, Wilson Gonzales, Cheyenne Savannah. Wer sich ein wenig mit der täglichen Klatschpresse beschäftigt weiß, dass es sich bei dieser Aufzählung um die Vornamen der Sprösslinge eines deutschen Schauspielers handelt. Reichlich ausgefallen möchte man meinen. Doch die Kollegen in den USA können da sicherlich gut mithalten. Ob Fifi Trixibelle, Peaches oder Sunday Rose. Die Auswahl ist groß. Ob die Eltern ihren Kindern damit wirklich einen Gefallen getan haben sei mal dahingestellt. Denn schließlich können Kinder ziemlich grausam sein und je ausgefallener der Vorname, desto mehr Angriffsfläche. Aus diesem Grund wird in Österreich versucht, wenigstens bis zu einem gewissen Grad die Kontrolle auch in staatliche Hände zu legen. Grundsätzlich entscheidet das Standesamt bei der Anmeldung, ob der von den Eltern gewünschte Name das Persönlichkeitsrecht des Kindes verletzt. Bestehen Eltern dennoch auf ihren Namenswunsch enden solche Streitigkeiten nicht selten vor Gericht. Dann wird nach folgenden Kriterien entschieden: Eigentlich dürfen in Österreich keine Familiennamen, geographischen Namen oder Adelstitel als Vornamen eingetragen werden. Auf der anderen Seite kann man Namen geltend machen, die irgendwo auf der Welt als Vornamen geläufig sind. Das bedeutet also, dass es in Österreich ein Problem geben könnte, wenn man das Töchterlein Montana nennen möchte, die Eltern sich aber dann darauf berufen können, dass dies in den USA ein mehr oder weniger geläufiger Vorname ist. Die Sache mit den Vornamen ist also nur scheinbar einfach und oft ist die Zulassung und Ablehnung auch abhängig vom Standesbeamten. In Deutschland gelten hier ähnliche Regeln und dennoch gibt es Kinder die auf die Namen: Dior, Emilie-Extra und Fanta hören. Judas, Atomfried und Omo dagegen wurden abgelehnt. Man sieht also, auch hier gilt: Über Geschmack lässt sich hervorragend streiten, denn von manchen werden sicher auch Namen wie Juliane und Peter als zu langweilig abgelehnt.


Autor   Maria Bauer
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