Firmenhaftpflichtversicherung
Auch im geschäftlichen Leben gilt die gesetzliche Haftpflicht des Menschen, d.h. er hat für Schäden, die er anderen Menschen oder Gegenständen zufügt, aufzukommen. Der Unternehmer haftet dabei für Schäden, die er selbst oder die seine Mitarbeiter durch das Ausüben der betrieblichen Tätigkeit fahrlässig verursacht haben. Daher ist der Abschluss einer Firmenhaftpflichtversicherung wichtig, um bei Schadensersatzansprüchen Dritter abgesichert zu sein. Darüber hinaus sind auch Vermögensschäden in Folge eines Personen- oder Sachschadens versichert, wenn z.B. der Betrieb unterbrochen werden muss.
Die
Firmenhaftpflichtversicherung kann sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen abgeschlossen werden. Im Schadensfalle prüft die Versicherungsgesellschaft zuerst, inwieweit das Unternehmen eine Schuld trifft und haftbar gemacht werden kann. Bei gerechtfertigten Schadensersatzansprüchen Dritter leistet die Versicherungsgesellschaft Wiedergutmachung im Rahmen der Versicherungssumme. Sollte es sich um überhöhte oder ungerechtfertigte Forderungen handeln werden diese abgewehrt. Der Versicherungsschutz der Firmenhaftpflichtversicherung greift mit Abschluss des Vertrages und Leistung der Prämie. Die Höhe der Prämie richtet sich nach einigen betriebsspezifischen Kriterien wie z.B. der Anzahl der Mitarbeiter oder verwendeten Maschinen. Grundsätzlich sind nur Schäden innerhalb Deutschlands versichert. Bei besonderem Versicherungsbedarf im Ausland kann die Firmenhaftpflichtversicherung aber entsprechend erweitert werden. Wie bei der privaten Haftpflicht Versicherung auch wird bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden keine Versicherungsleistung fällig.
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