Fastenkuren und Regeln
Bei Fastenkuren und einem Heilfasten sind verschiedene Regeln nicht außer acht zu lassen, ansonsten wird man nicht mit dem gewünschten Erfolgserlebnis belohnt werden. Die Länge einer Fastenkur darf nie 6 Wochen überschreiten und sollte im Regelfall aber mindestens 2 Wochen andauern. Nach der Fastenkur wird allen Patienten mit auf den Weg gegeben, dass sie eine anschließende Umstellung auf eine Normalkost durchführen müssen. Diese sollte sehr behutsam erfolgen und sich über mindestens 3 Tage erstrecken. Das Verdauungssystem wird in dieser Zeit der Umstellung wieder ganz allmählich an die feste Nahrung gewöhnt und auch das braucht seine Zeit.
Für das Fasten und das Heilfasten braucht man Geduld und Ausdauer. Wer hier annehmen sollte, dass sich die Erfolge von selbst und schnell einstellen, der irrt sich gewaltig. Es ist für den Organismus eben auch eine enorme Belastung, die gesamten Giftstoffe aus dem Körper des Patienten auszuschwemmen und sich danach wieder erholen zu können. Wenn diese Regelungen alle richtig vom Patienten beachtet und durchgeführt werden, dann werden im Regelfall beim Heilfasten und in einer herkömmlichen Fastenkur zwischen 300 bis 500 g körpereigenes Fett abgebaut.
Beachten sollte man hierbei, dass ein größerer Gewichtsverlust nicht darauf hinweist, dass man eventuell erfolgreicher seine Fastenkur bestreitet als andere Teilnehmer. Wer mehr pro Tag verliert, verliert hier immer nur Wasser und Wasser soll hier nicht vorrangig abgebaut werden. Wasser wird auch sehr schnell im Körper wieder angesammelt und belastet ihn nur noch weiter zusätzlich. Weiterhin sind hier die Maßgaben ganz wichtig, dass Patienten nur eine Fastenkur oder das Heilfasten durchführen sollten, die auch gesund sind und die sich im Vorfeld einer gesundheitlichen Prüfung unterzogen haben.
Sandra Müller
vz(at)hub-eisenach.de
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