Ein Nachfolger für das Unternehmen
Eine Unternehmensnachfolge zu bekommen ist oftmals sehr kompliziert. Vorwiegend kommt es zur Veräußerung des kompletten Unternehmens, weil der noch aktuelle Eigentümer wegen der anstehenden Rente aus dem Betrieb abschied nehmen muss. In diesem Falle muss schon im Vorfeld über eine gute Lösung geredet werden, damit der Unternehmenskauf unkompliziert verläuft. Vorrangig muss zusammen gerechnet werden, welchen finanziellen Wert die Firma tatsächlich aufweisen kann. Hierbei ist es zumeist recht unklug, einzig auf eigene Prüfer zur Bestimmung des Unternehmenswertes zu drängen, weil diese Ergebnisse oftmals nicht richtig berechnet werden. Sinnvoll ist es, einen nicht aus der Firma kommenden Prüfer zu ordern, damit der denkbare Interessent bei dem Firmenverkauf nicht die Katze im Sack kauft. Zudem muss die Firma finanziell lukrativ produzieren, damit tatsächlich ein Verkaufshandel denkbar wird. Ist die Firma nicht wirtschaftlich rentabel, muss besser über eine simple Schließung geredet werden. Ist die Firma generell profitabel, indess nicht stark, können zugeführte Einlagen nützlich sein, um die Firma geschäftstüchtiger führen zu können. Bei einer Veräußerung einer Firma muss außerdem im Vornherein exakt geklärt werden, welche Voraussetzungen der kommende Chef mitbringen soll. Der vorherige Besitzer sollte vorher einen Steckbrief verfassen, wo er exakt festsetzt, welche Qualifikationen der kommende Chef vorlegen können sollte. So lassen sich Hindernisse bereits vorab ausgezeichnet ausräumen und es gibt am Ende keine Debatte über die Leitung der Firma. Der vorherige Eigentümer muss darüber hinaus klarstellen, welche Rechtsinhalte eine Übergabe zur Folge hat und ob es vll. sogar gut wäre, dem kommenden Eigentümer einen Wechsel der rechtlichen Form näher zu bringen. Sofern der Unternehmensverkauf abgewickelt werden soll, wäre es in fast allen Fällen sinnvoll, einen nicht aus der Firma kommenden Beirat zur Hilfe zu ziehen. Dieser kann punktuell prüfend in die Durchführung eingreifen und aufkommende Fragen beantworten, welche bei den Prozessabläufen vorkommen. Besonders sinnvoll ist ein überwachendes Organ, sofern der ehemalige Eigentümer auch nach der amtlichen Übergabe einen kleinen Anteil und an den Unternehmensentscheidungen nehmen möchte oder nicht sofort alle Kompetenzen auf den neuen Inhaber vergeben werden sollen. Das Prüforgan ist generell frei bestimmbar, es preist sich indess an, Personen aus dem direkten sozialen Umfeld des Betriebes zu bebennen. Das kann beispielsweise der allg. Berater von Steuern, ein Mitarbeiter einer Privatbank oder aber auch ein geprüfter Unternehmensberater sein. Dieser Berater ist indess in erster Linie eine finanzielle Überlegung, preiswert sind die Unternehmensberater zumeist leider nicht.
Ralph Schuenemann
Ralph.Schuenemann@googlemail.com
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