Ehegüterrecht – nicht romantisch, aber wichtig.
Wie soll das Klein aussehen, welche Blumen sollen die Kirche schmücken, was gibt es auf der Feier zu essen, wie soll die Sitzordnung aussehen……..all das sind Fragen, die sich wohl jedes angehende Ehepaar vor der Trauung stellt. Rechtliche Fragen gehören da meist zu den letzten Dingen an die gedacht werden. Doch auch wenn wenig romantisch, wichtig sind beispielsweise Abmachungen zur Gütertrennung allemal. Vor allem wenn einer der beiden Ehepartner ein signifikant höheres Vermögen mit in die Ehe bringt, als der andere.
Grundsätzlich gibt es in Österreich zum Güterstand quasi eine vom Staat „voreingestellte“ Regelung der Gütertrennung. Diese beinhaltet, dass die Ehegattin/der Ehegatte Eigentümerin/Eigentümer des Vermögens bleibt, das in die Ehe eingebracht als auch während der Ehe erworben wurde. Die Ehegattin/der Ehegatte verwalten das eigene Gut selbst und haften nur für die eigenen Schulden. Erst im Falle einer Scheidung werden das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt. Ausgenommen ist das sogenannte „eheliche Gebrauchsvermögen“.
Doch auch hier gibt es natürlich einige Ausnahmen, die vorab geklärt werden müssen. Und manchmal kann es auch sinnvoll sein, durch einen Ehevertrag eigene, genau auf die Bedürfnisse zugeschnittene Regelungen zu finden. Bei all diesen Vorbereitungen kann Ihnen nur ein auf Familienrecht spezialisierter Anwalt helfen. Also nutzen Sie die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden.
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