Die Lieferwagen Versicherung
In der Versicherungsbranche unterscheidet man eine KFZ Versicherung, eine LKW Versicherung und eine Lieferwagenversicherung. Während sich bei einer KFZ Versicherung der Beitrag nach der Typenklasse des Fahrzeugs richtet, wird bei der LKW Versicherung und auch bei der Lieferwagenversicherung die Prämie nach der Leistung des Lieferwagens in Kilowatt berechnet.
Des Weiteren wird hierbei die Nutzlast zur Beitragsberechnung hinzugezogen, die bei einem Lieferwagen unter einer Tonne liegen muss. Für die Berechnung des Tarifes der Lieferwagenversicherung wird zudem geprüft, ob der Wagen für den Nahverkehr, den Fernverkehr oder den gewerblichen Güterverkehr benutzt wird. All diese Faktoren wirken sich direkt auf die Höhe der Beiträge zur Lieferwagenversicherung aus. Wie bei einem normalen PKW auch, ist die Haftpflichtversicherung für einen LKW ebenso eine Pflichtversicherung, wie für den Lieferwagen. Ohne eine solche Versicherung kann man nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Man kann ohne die Haftpflichtversicherung nicht einmal ein Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt für den öffentlichen Straßenverkehr zulassen. Keine Pflichtversicherung, aber durchaus ein sehr sinnvoller Versicherungsschutz stellt die Teilkasko oder die Vollkasko Versicherung dar. Beide Versicherungen kommen für Schäden auf, die durch äußere Umstände wie Hagel, Blitz und Überschwemmung am eigenen Lieferwagen entstanden sind.
Da ein Lieferwagen meist einen hohen Wert darstellt oder gar die Existenz bedroht ist, wenn er beschädigt wird, sollte für neuere Fahrzeuge in jedem Fall eine Vollkasko abgeschlossen werden. Die Beiträge hierzu sind von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen sehr unterschiedlich und können durch sog. Selbstbeteiligungen gesenkt werden. Tritt der Versicherungsfall dann ein, muss der Versicherungsnehmer bis zu der Grenze der Selbstbeteiligung die Kosten selbst tragen.
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