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Die Entscheidung für die Selbstständigkeit

Es bestehen unterschiedliche Hintergründe, die dafür sprechen, dass man sich gegebenenfalls Selbstständig melden sollte. Entweder sieht der Betroffene in seinem Angestelltenverhätnis keine Chance zum Weiterkommen oder man möchte eine hervorragen geplante Geschäftsidee nur für sich persönlich umsetzen. Natürlich kann das Melden in die Selbstständigkeit auch notgedrungen beschritten werden, für den Fall das der Betroffene z.B. irgendwie aus der Arbeitslosigkeit entkommen möchte. Für dieses würde es sogar eine Förderung in Form eines Gründungsausschusses geben. Eine Idee die finanzielle Belastung der Selbstständigkeitswahl möglichst gering zu halten ist das sogenannte Franchising. Hierfür ist keine persönlich erarbeitete Ideensammlung von Nöten, da der Betroffene die Produkte und Dienstleistungen von anderen Betrieben vertreibt. Trotz dieser Tatsache bleibt der Betroffene größtenteils sein eigener Chef. In der Regel bezahlt der Betroffene eine Franchise Gebühr und muss über eine bestimmte Menge an Eigenkapital verfügen. Für die Gebühr bekommt der Betroffene die Rechte für den Vertrieb des Produktes oder die Dienstleistung. Im optimalsten Fall heißt das sogenannte, dass der Betroffene über eine Vertriebsgenehmigung besitzt und schnell in den Handel eintritt. Das eben angesprochene Verkaufsmodell ist üblicherweise vorher mehrmalig erprobt und ooptimiert worden. Als Lizenzinhaber hat man hier nahezu keine Risikofaktoren und kann von von vielen Menschen schon im Vorfeld bekannen Hersteller seinen Nutzen ziehen. Natürlich entstehen auch kleinere Probleme beim Franchising. Abhängig von dem Hersteller muss der Franchisenehmer einen gewissen Teil seines Profits weggeben. Das können bis zu 25 Prozent sein. Außerdem hat der Betroffene auch mit dieser Lizenz das komplette unternehmerische Risiko, obgleich der Betroffene auf eventuelle Fehler der Bezugsfirma keinen Einfluss hat. Auf jeden, der den Schritt in die Selbstständigkeit eingeht, wird auf längere Zeit gesehen auch das Problem der der gesellschaftlichen Formen bemerken. Sofern die Selbstständigkeit stabil läuft sollte eine GmbH Gründung in die nähere Betrachtung. Bei der Form der GmbH ist allerdings eine beachtlich großen Menge an Eigenkapital nötig, dagegen ist aber auch die Gefahr für das private Vermögen nicht so hoch wie bei den anderen Formen. Prinzipiell haftet der Betroffene nach einer Firmengründung einzig und alleine mit dem Kapital der Firma, das sogenannte für den Betrieb auf die Bank gebracht wurde. Das Grundkapital war ursprünglich mit 25-tausend € angesetzt. Zukünftig soll die GmbH Gründung aber mit anderen Voraussetzungen und mit weniger Grundkapital durchführbar sein. Am Ende der in der Zukunft geplanten Veränderungen kommt die so genannte Mini-GmbH, bei der das Stammkapital nicht sofort komplett bezahlt werden muss, sondern zunächst peu à peu auf die Bank gebracht wird.


Autor   Marie Kuse
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