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Detektive in einer Detektei und ihre Vertraege




Detektive wie auf www.detektei-detektive.at erklärt wird, haben sehr vielseitige Aufgaben bei denen sie es mit dem Gesetz nicht immer so genau nehmen können. Schnell müssen sie im Rahmen einer Observation eine Ordnungswidrigkeit begehen, indem sie beispielsweise eine rote Ampel überfahren oder sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Auch verletzen sie die Rechte des einzelnen Bürgers, denn dieser hat z.B. ein „Recht auf Informationelle Selbstbestimmung“, was bedeutet, dass nur er zu bestimmen hat, was über ihn bekannt wird oder nicht. Da es Detektiven gerade darum geht, die Informationen herauszubekommen, die nicht jeder wissen soll, greifen sie an dieser Stelle regelmäßig in die Rechte anderer ein. Zudem muss der Detektiv sich gegenüber Behörden zu jeder Zeit rechtfertigen können, dass das Interesse seines Mandanten schwerwiegender ist, als die Rechte des Betroffenen.
Nur wenn er dies kann, sind seine Gesetzesübertretungen gerechtfertigt und werden von der deutschen Rechtsordnung zugelassen. Wenn das berechtige Interesse nicht ausreicht, kann es sein, dass die Ermittlungsergebnisse der Detektei bei Gerichtsverhandlungen nicht berücksichtigt werden können. Zudem kann der Detektiv auf Schadensersatz oder auch auf Unterlassung verklagt werden.
Daher schließen Detekteien mit ihren Mandanten ebenso einen Dienstleistungsvertrag ab, in dem der Mandant schriftlich zusichern muss, dass ein ausreichendes und vor allem berechtigtes Interesse vorliegt. Die Detektei prüft im Anschluss, ob dies auch wirklich der Fall ist, damit sie in alle Richtungen abgesichert ist. Um das berechtige Interesse näher definieren zu können, werden vorhandene gerichtliche und andere Unterlagen eingesehen und es werden die Betroffenen und deren Umkreis durch Befragungen durchleuchtet. In Grenzfällen ziehen Detekteien genauso Rechtsanwälte zu Rate. Ergibt sich dann, dass das berechtigte Interesse nicht ausreichend ist, dann ist ein Detektiv dazu verpflichtet, die Ermittlungen umgehend einzustellen. Die Kosten, die der Detektei bis dahin entstanden sind, muss der Auftraggeber trotz einer erfolglosen Ermittlung bezahlen. Mehr Informationen zur Detektei bekommt man auf detektei.lu.

Sandra Müller
vz(at)hub-eisenach.de


Autor   Daniel Keppler
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