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Das Urheberrecht

Jede Publikation, welche im Internet erscheint, unterliegt dem Urheberrecht. Hier wird auch nicht von privaten oder gewerblichen Seiten unterschieden. Schaut man sich das Urheberrecht allerdings genauer an können neben:

- Bildern
- Grafiken
- Texte
- Musik

aber auch persönliche Aussagen unter das Urheberrecht fallen. Da das Urheberrecht aber auch in verschiedene Gesetze untergliedert ist muss allerdings auch hier bei dem:

- Patentrecht
- Geschmacksmusterrecht
- Namensrecht/Markenrecht
- Künstlerschutzgesetz

unterschieden werden. So wird deutlich, dass auch das Urheberrecht die Aufgabe hat, den Urheber vor Missbrauch zu schützen. Das muss beim Webdesign entsprechend berücksichtigt werden. Wer sich den § 2 des UrhSchG betrachtet, unterliegt nur dem Urheber das Recht und die Entscheidungsfreiheit, wie das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Bei dem Urheberrecht wird aber auch hier differenziert und kann in

- unbewusst
- bewusst

unterteilt werden. Oftmals wird bei einem Verstoß des Urheberrechts zuerst darauf hingewiesen, da auch hier eine sogenannte Wettbewerbsverzerrung stattfinden kann. Oftmals konnte in der Vergangenheit auch bei einer geringen Verletzung des Urheberrechts gleich mit einer Abmahnung geahndet wurde. Da diesen hohen Abmahnkosten und Unterlassungserklärung in manchen Fällen eine private Existenz aufs Spiel gesetzt wurde, ist in einem Grundsatzurteil des BGH eine Verwarnung dieses Verstoßes vorangestellt. Sollte allerdings eine gewerbliche Absicht das Urheberrecht verletzen, oder ein Copyrightdiebstahl vorhanden sein, wird dieser allerdings nicht nur an das UrhSchG gebunden sondern auch auf das StGB verwiesen. Daher soll auch bei der Einhaltung des UrhSchG auf die §§ 106 und 108 geachtet werden, welche den Diebstahl oder auch die Veränderung ohne das Wissen des eigentlichen Urhebers unter Strafe gestellt wird, falls das Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
Webdesign


Autor   Manni Freund
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