Bestimmungen des deutschen Logistikrechts
Wer mit dem Auto auf Deutschlands Straßen unterwegs ist, weiß, wie viele Lastwagen täglich auf den Autobahnen durch das Land fahren. Sie alle transportieren Güter von einem Ort zum anderen. Meistens macht man sich als Autofahrer keine weiteren Gedanken darüber, man ärgert sich höchstens darüber, dass sie zu langsam fahren und den Weg versperren. Dass jeder Transport auch rechtlich geregelt sein muss, und zwar durch einen Logistikvertrag, vergisst man dabei leicht. Dabei gibt es einiges, was man bei Gütertransporten aus rechtlicher Sicht beachten muss. Verschiedene Bestimmungen regeln die Rechte und Pflichten des Absenders und des Frachtführers. Sie sind allesamt im deutschen Logistikrecht verankert, welches Teil des Handelsgesetzes ist und in 43 Paragrafen gegliedert ist. Diese definieren unter anderem, wie sich der Frachtführer im Falle einer unvorhersehbaren Situation zu verhalten hat. Er muss in einem solchen Fall umgehend den Absender des Transportgutes benachrichtigen und sein weiteres Handeln nach dessen Weisungen ausrichten. Er ist bis zur Übergabe an den Empfänger für die Sicherheit der Güter verantwortlich. Der Absender hingegen hat für das ordnungsgemäße Verpacken der Ware zu sorgen und den Frachtführer zu bezahlen. Nur in seltenen Fällen ist der Empfänger für die Bezahlung zuständig, nämlich dann, wenn die Sendung per Nachnahme verschickt wird. Über sonstige Pflichten des Empfängers legt das deutsche Frachtrecht allerdings nichts fest.
Es gibt natürlich auch besondere Arten von Transporten. Werden gefährliche Stoffe wie Giftmüll oder Sprengstoffe transportiert, geschieht der Transport mittels eines Gefahrgut LKWs. Hierbei hat der Frachtführer noch weitere, strengere Bestimmungen zu beachten. Beispielsweise muss der LKW ausreichend gekennzeichnet sein, damit man von außen feststellen kann, welche Art von Gefahr von dem transportierten Gut ausgeht. Unerlässlich ist außerdem das Mitführen einer Augenspülflasche, um im Falle eines Unfalls das Verätzen der Augen zu verhindern.
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