Auslandskrankenversicherung Langzeitaufenthalt
Eine Auslandskrankenversicherung ist wichtig, damit man Zusatzkosten durch gesundheitliche Probleme nicht selbst tragen muss. Doch was passiert, wenn man nach einem langen Auslandsaufenthalt zurück nach Deutschland kommt? Womöglich hat man vor der Abreise die heimische Krankenversicherung gekündigt, um nicht doppelt zahlen zu müssen. Das Gesundheitsreformgesetz 2007 hat festgelegt, dass Versicherungen Personen wieder aufnehmen müssen, die bereits gesetzlich versichert waren, den Versicherungsschutz aber gekündigt haben. Besser ist es aber, erst gar nicht zu kündigen.
Eine Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse kann man umgehen, indem man die Krankenversicherung in eine Anwartschaft umwandelt. Das bedeutet, dass man in diesem Zeitraum nicht oder nur einen Prozentsatz des normalen Beitrags zahlen muss, aber auch keine Leistungen bekommt. Der Vorteil ist, dass Erkrankungen, die während der Anwartschaft auftreten, nach der Anwartschaft automatisch mitversichert sind. Somit entfällt die Risikoprüfung bei Wiedereintritt in die Versicherung. Des Weiteren fällt die Wartezeit weg, die man hat, wenn man die Versicherung gekündigt hat und wieder eintreten möchte. Dadurch hat man sofort mit Ende der Anwartschaft wieder den Versicherungsschutz.
Für private Krankenkassen gilt, dass sie ehemalige Versicherte im Basistarif wieder aufnehmen müssen, eine Anwartschaft ist auch in der PKV möglich. Eine kleine Anwartschaft sichert den vollen alten Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung. Die große Anwartschaft ist zu empfehlen, wenn man bereits lange versichert ist und Altersrückstellungen aufgebaut hat. Bei nicht zu langem Auslandsaufenthalt bleiben diese nämlich bestehen und vergrößern sich währenddessen.
Beendet man die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse, kann es nach Wiedereintritt zu einer zweijährigen Wartezeit kommen, bevor die Pflegeversicherung wieder gültig wird. Um das zu vermeiden, gibt es auch hier die Möglichkeit auf Anwartschaft.
Manche Auslandskrankenversicherungen schließen einen Aufenthalt in Deutschland ein. Deshalb sollte man sich bei der Versicherung erkundigen, ob dies der Fall ist. Auch über eine Anwartschaft sollte man mit seiner Krankenversicherung ein Beratungsgespräch führen, denn jede Krankenkasse hat ihr eigenes Verfahren.
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