Arzthonorare und die Krankenversicherungen
Die Höhe adäquater Arzthonorare bestimmen derzeit wieder die Schlagzeilen der einschlägigen Massenmedien. Ärzte gehören unverändert zweifellos nicht zu einer Berufsgruppe, die gegenwärtige Forderungen nach Mindestlöhnen unterschreitet und dennoch sehen viele Menschen ein, dass so mancher Arzt momentan kaum dazu in der Lage ist, die Entgelte zu erzielen, die seiner Leistung und seinem Aufwand entsprechen. Es ist jedoch zu vermuten, dass eine Erhöhung der Arzthonorare mit den Bestrebungen, die Beiträge der gesetzlichen Krankenersicherung unter dem derzeitigen Durchschnittssatz von 13,9% bzw. ab 2009 15,8% und weniger zu halten, kaum zu vereinbaren wäre. Schon jetzt verkünden die Pressesprecher der gesetzlichen Krankenkassen bereits wieder weitere mögliche Erhöhungen der Beiträge, insbesondere dann, wenn auch von der Notwendigkeit der Erhöhung der Arzthonorare die Rede ist. Diesen Forderungen wird entgegen gehalten, es bestünden in den Verwaltungsebenen der gesetzlichen Krankenkasse noch viele Optionen, Einsparungen vorzunehmen und erhöhte Arzthonorare müssten nicht unweigerlich zu einer Neuberechnung der Beitragssätze führen. Sehr zurückhaltend gibt sich im Kontext dieser Debatte noch die private Krankenversicherung. Die in vielen Fällen bereits jetzt schon günstigeren Beitragssätze lassen vermuten, dass die finanziellen Spielräume der Privaten Krankenversicherung noch flexiblere Optionen zur Gestaltung der Beitragssätze bieten, die es nicht erforderlich machen, bei jeder möglichen Bewegung in den Kosten der Gesundheitsversorgung mit der Erhöhung der monatlichen Zahlungen zu drohen. Nicht zuletzt sind auch die Versicherten bei der privaten Krankenversicherung über die flexiblen Möglichkeiten, die Kosten und die Leistungen des eigenen Versicherungsvertrags mitzubestimmen, durchaus dazu in der Lage, einen Versicherungsvertrag mitzugestalten, dessen monatliche Kosten den Erwartungen des Versicherten entspricht.
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