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Achtung: Winterreifenpflicht

Bald ist es wieder soweit, die Skisaison in Österreich beginnt und viele Wintersportfans machen sich auf den Weg in Richtung österreichische Alpen. Oft wird vorher tagelang an der Vorbereitung gearbeitet. Neben der richtigen und natürlich modisch top-aktuellen Kleidung, werden Skier und Snowboards auf Vordermann gebracht, neue Gläser für verkratze Skibrillen gekauft und manche schwören sogar darauf die Skischuhe schon mal „einzutragen“. Zu diesem Zweck quält sich selbst mein österreichischer Freund Martin tatsächlich einen ganzen Tag mit seinen Skischuhen an den Füßen durch den Alltag. Ob das nun wirklich sinnvoll ist, sei mal dahingestellt. Doch oft wird eine andere, ziemlich wichtige Sache schlicht vergessen: Das Auto. Dass man sich in Hamburg, Berlin oder Hannover nur bedingt Gedanken über Winterreifen machen muss, ist verständlich. Doch auf dem Weg in die Skigebiete gefährdet man ohne passende Bereifung nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Aus diesem Grund gibt es anders als in Deutschland seit 01. Januar 2008 in Österreich eine Winterreifenpflicht. Diese gilt vom 01. November, bis 15. April. Zwar ist sie mit dem Zusatz „bei winterlichen Verhältnissen“ versehen; da mit winterlichen Verhältnissen aber Schnee, Matsch und/oder Eis gemeint ist, ist diese Einschränkung nun nicht wirklich sinnvoll. Denn: Auch bei morgentlichem Reif kann es schon glatt sein. Der genaue Wortlaut ist: „Lenker von PKW, Kombikraftwagen oder LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg (3,5 t) dürfen im angeführten Fall ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Schneeketten allerdings nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.“ Am einfachsten ist es also, Winterreifen aufzuziehen. Vor allem wenn man bedenkt, dass bei Nichtbeachtung wahlweise das Fahrzeug stillgelegt werden kann und/oder Geldstrafen in Höhe von bis zu 5.000€ drohen.Gut. Nun ist also geklärt, dass Winterreifen eine sinnvolle Sache sind. Doch was genau zählt eigentlich zu Winterreifen? Grundsätzlich muss in der Seitenwand eine Gravur mit der Aufschrift „M+S“ oder: „MS“, „M.S.“, „M/S“, „M&S“, „M-S“ vorhanden sein UND das Profil muss über die gesamte Reifenbreite mehr als 4mm und bei Diagonalreifen 5mm betragen. Das Gleiche gilt auch für Ganzjahres- und Spikereifen. Ganz wichtig ist auch, dass Reifen die nur mit einem Schneeflocken- bzw. Schneekristall-Symbol gekennzeichnet sind, in Österreich NICHT als Winterreifen angesehen werden. Also: Vor dem Urlaub Winterreifen aufziehen und wenn möglich die ersten 200 – 300 km mit mittlerer Geschwindigkeit und auf trockener Fahrbahn einfahren. So wird die Reifen-Lauffläche angeraut und der Reifen entfaltet sein optimales Haftungsvermögen. Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, bekommen Sie diese gerne bei den österreichischen Autowerkstätten.


Autor   Maria Bauer
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